#take
heart

auf einen blick

recherche im fokus

Künstler:innen und Gruppen recherchieren und forschen 2 bis 4 Monate an einem selbstgewählten Projekt

künstler:innen gut unterstützt

Die 19 Theaterhäuser unterstützen die Künstler:innen und Absolvent:innen mit Rat, aber auch mit Workshops, Werkschauen, Try-Outs und Vernetzung.

abhilfe in der pandemie

Die Existenzen von freien Künstler:innen sind durch die Pandemie aktiv bedroht. Mit der Residenzförderung schaffen wir zukunftsweisende Perspektiven und Planungssicherheit, um das Wiederaufleben kulturellen Lebens in Deutschland zu befördern.

gefördert von

RESIDENZ- FÖRDERUNG
Darstellende Künste
Gefördert vom Fonds Darstellende Künste aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR. Realisiert durch das Bündnis internationaler Produktionshäuser, das Netzwerk freier Theater und das flausen+bundesnetzwerk.

veröffentlichungen

abschlussbroschüre der #takecareresidenzen 2020/21

In diesem Rückblick wird das Pilotprojekt #TakeCareResidenzen noch einmal in seinem Facettenreichtum dargestellt.

downloads & links

fonds DaKu

Antragsstellung

checklisten

für Künstler:innen

faq

Die Förderung richtet sich an professionell arbeitende Künstler:innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste, die in künstlerischen Positionen in Verbindung mit einer Spielstätte des flausen+bundesnetzwerkes, des Netzwerk Freier Theater beziehungsweise des Bündnisses Internationaler Produktionshäuser stehen.
Gefördert werden ergebnisoffene Recherchen, Labore oder konzeptionelle Vorhaben in Verbindung mit Residenzen einer Spielstätte des flausen+bundesnetzwerks, des Netzwerk Freier Theater oder des Bündnisses internationaler Produktionshäuser.
Nachdem du/ihr und eine Residenzstätte des Netzwerks euch auf eine Antragsstellung verständigt hab, können sich Künstler:innen über das Login auf der Homepage des Fonds Darstellende Künste bewerben. Das Antragsformular kann über den folgenden Link erreicht werden: https://onlineantrag.fonds-daku.de/start
  1. Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.
  2. Das Vorhaben muss künstlerisch sein. (Keine Produktion, kein Programmieren, kein Projektmanagment)
  3. Es darf keine Festanstellung vorhanden sein, die Antragstellenden müssen hauptberuflich selbstständige Künstler:innen sein.
  4. Es muss ein Nachweis über die KSK-Beitragsmitteilung für das laufende Jahr vorhanden sein, alternativ kann auch eine Auflistung der Einnahmen aus künstlerischen Tätigkeiten aus den Jahren 2018-2021 eingereicht werden.
  5. Es muss ein Nachweis über mindestens eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Produktion/Veranstaltung oder aber über ein überregionales/internationales Gastspiel in den Jahren 2019-2021 eingereicht werden.
  6. Die Künstler:innen müssen vorab Kontakt zu einem Haus haben, da eine Residenzstättenbescheinigung von Nöten ist.
  7. Es werden zwei Antragstexte benötigt:
    1. Ein Informationsschreiben zur Person sowie bemerkenswerter Produktionen (bei Einzelanträgen max. 1.500 Zeichen, bei Gruppenanträgen max. 3.000 Zeichen)
    2. eine Vorhabenbeschreibung (bei Einzelanträgen max. 1.800 Zeichen, bei Gruppenanträgen max. 3.000 Zeichen). Diese Texte sollten möglichst informativ, kurz und plausibel gehalten werden.
  • Zudem müssen die Antragsteller:innen einen im Neutrum geschriebenen Pressetext von 400 Zeichen einreichen. Dieser sollte eine Zusammenfassung der Person und des Vorhabens beinhalten.
In den vergangenen TakeCare und TakeHeart-Runden konnten Absolvent:innen das Angebot durch vereinfachte Regularien wahrnehmen. Mit der Antragsstellung zum 1.11.2022 und 15.01.2023 können sich Absolvent:innen unter den zuvor genannten, allgemeingültigen Kriterien bewerben.
Förderungen können allein und als Gruppe/Kollektiv beantragt werden. Eine Gruppe darf aus maximal 5 Personen bestehen. Jede:r Einzelkünstler:in muss ein Antragsformular ausfüllen und jede Gruppe muss einen Gruppenantrag ausfüllen. Dabei sollte aber beachtet werden, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt.
Nein, nicht insofern sie eine solche Funktion in den Residenzhäusern tragen.
Ja, auch wenn ein:e Künstler:in bereits in der vorangegangenen Runde eine Förderung erhalten hat, kann eine erneute Bewerbung stattfinden. Eine bereits getätigte Residenz hat keinen Einfluss auf die Bewerbung, jedoch sollte dies vorab mit dem Residenzhaus abgesprochen werden.
Nein, Bewerber:innen bei #TakeHeartResidenzen brauchen eine Kooperation mit einem Residenzhaus. Wer sich ohne Residenzhaus bewerben möchte, muss bei anderen Förderprogrammen von NeustartKultur nachschauen.

Künstler:innen dürfen während ihrer Residenz mit anderen Künstler:innen zusammenarbeiten, insofern sie sich als Gruppe für die Förderung angemeldet haben.

Ja, das ist möglich.
Es handelt sich bei dieser Förderung in erster Linie um Recherchen, aus denen potentielle Produktionen entstehen könnten. Residenzförderungen des #TakeHeart-Programms sind eine ergebnisoffene Förderung.
Residenzen können auf unterschiedliche Weise ablaufen. Sie können mit Recherchen im Internet, Interviews etc. arbeiten. Jedoch sind auch potentielle Proben möglich und Recherchefahrten eine Option. Für die Residenz müssen die Künstler:innen nicht am Haus bleiben, jedoch stets in Absprache mit dem Haus sein.
Die Dauer einer Residenz beträgt 2 Monate.
Einzelpersonen erhalten eine Förderung bis zu 5.000 €. Kollektive oder Gruppen erhalten eine Förderung bis zu 5 x 5.000 € (insgesamt also eine max. Summe von 25.000 €).
Da es sich um eine Förderung und kein Stipendium handelt, muss es individuell versteuert werden. Für weitere Klärungen bedarf es ein Gespräch mit dem jeweiligen Steuerberater.

Die Fristen werden vom flausen+ headquarters-Team an das Haus weitergegeben, diese können sich von der Endfrist im Vertrag unterscheiden, damit der Nachweisprozess flüssig abläuft.

Es handelt sich dabei um zwei Dokumente, einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis.
Für das korrekte Ausfüllen gibt es Ausfüllhilfen und es kann jederzeit nachgefragt werden.
Der Mittelabruf muss auf der Datenbank des Fonds eingereicht werden. Diese findet man unter dem Login auf der Homepage des Fonds unter dem folgenden Link: https://www.fonds-daku.de/
Die Auszahlung der Mittelabrufe erfolgt immer zum 1. oder 15. eines jeden Monats.
Abweichungen bis zu 20 % sind kein Problem. Bei größeren Abweichungen sollten die Künstler:innen eine Änderung des KFPs beantragen. Dies ist jederzeit vor Ablauf der Residenz möglich.
Verschiebungen können bei flausen+ headquarters beantragt werden. Dies sollte aber rechtzeitig angemeldet werden.
Die Künstler:innen sollen sich an das Haus wenden oder in Ausnahmefällen das flausen+headquarters.

ansprechpartner

projektberatung

förderberatung

förderberatung

Mo, Mi, Fr: 9:30 – 13:30 Uhr
Di, Do: 13:00 – 16:00 Uhr

presse spiegel #tcr

Fonds Darstellende Künste, Berlin, 13. September 2021

#TakeCareResidenzen – Rückblick auf ein erfolgreiches Förderprogramm

Fonds Darstellende Künste, Berlin, 23. April 2021

#TakeCareResidenzen – Residenzförderung als zukunftsweisendes Modell in den Freien Darstellenden Künsten

Fonds Darstellende Künste, Berlin, 13. September 2021

#TakeCareResidenzen – Rückblick auf ein erfolgreiches Förderprogramm

Badische Zeitung, 15. März 2021

Umdenken und neue Bündnisse: Was die freie Szene in Pandemie-Zeiten braucht

Süddeutsche Zeitung, 10. März 2021

Liebeskummer ohne Publikum