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abschlussbroschüre der #takecareresidenzen 2020/21
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faq
An wen richtet sich diese Residenzförderung?
Was wird gefördert?
Wie kann man sich bewerben?
Welche Anfangskriterien müssen die Künstler:innen erfüllen?
- Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.
- Das Vorhaben muss künstlerisch sein. (Keine Produktion, kein Programmieren, kein Projektmanagment)
- Es darf keine Festanstellung vorhanden sein, die Antragstellenden müssen hauptberuflich selbstständige Künstler:innen sein.
- Es muss ein Nachweis über die KSK-Beitragsmitteilung für das laufende Jahr vorhanden sein, alternativ kann auch eine Auflistung der Einnahmen aus künstlerischen Tätigkeiten aus den Jahren 2018-2021 eingereicht werden.
- Es muss ein Nachweis über mindestens eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Produktion/Veranstaltung oder aber über ein überregionales/internationales Gastspiel in den Jahren 2019-2021 eingereicht werden.
- Die Künstler:innen müssen vorab Kontakt zu einem Haus haben, da eine Residenzstättenbescheinigung von Nöten ist.
- Es werden zwei Antragstexte benötigt:
- Ein Informationsschreiben zur Person sowie bemerkenswerter Produktionen (bei Einzelanträgen max. 1.500 Zeichen, bei Gruppenanträgen max. 3.000 Zeichen)
- eine Vorhabenbeschreibung (bei Einzelanträgen max. 1.800 Zeichen, bei Gruppenanträgen max. 3.000 Zeichen). Diese Texte sollten möglichst informativ, kurz und plausibel gehalten werden.
- Zudem müssen die Antragsteller:innen einen im Neutrum geschriebenen Pressetext von 400 Zeichen einreichen. Dieser sollte eine Zusammenfassung der Person und des Vorhabens beinhalten.
Gibt es auch für Absolvent:innen die Möglichkeit, die Residenzförderung wahrzunehmen?
Kann ich als Einzelkünstler:in oder als Gruppe aktiv werden?
Dürfen sich auch Produktionsleitungen bewerben?
Darf man sich in der nächsten Runde erneut bewerben?
Kann man sich auch ohne ein Residenzhaus bewerben?
Dürfen Künstler:innen in ihrer Residenz mit anderen Künstler:innen zusammenarbeiten?
Künstler:innen dürfen während ihrer Residenz mit anderen Künstler:innen zusammenarbeiten, insofern sie sich als Gruppe für die Förderung angemeldet haben.
Darf eine Künstler:innengruppe von mehreren Häusern betreut werden?
Dürfen Künstler:innen mit Hilfe der Förderung an Produktionen arbeiten?
Wie verläuft eine Residenz?
Wie lang darf eine Residenz sein?
Wie hoch ist die Antragssumme?
Welche Pflichten müssen die Künstler:innen erfüllen?
Welche Fristen gelten für die Residenzen?
Die Fristen werden vom flausen+ headquarters-Team an das Haus weitergegeben, diese können sich von der Endfrist im Vertrag unterscheiden, damit der Nachweisprozess flüssig abläuft.
Was ist ein Verwendungsnachweis?
Wie muss ein Verwendungsnachweis ausgefüllt werden?
Wo finde ich den Mittelabruf?
Wann erfolgt die Auszahlung?
Dürfen die Künstler:innen von ihrem eingereichten KFP abweichen?
Darf der Residenzzeitraum der Künstler:innen nachträglich verschoben werden?
An wen können die Künstler:innen sich wenden, wenn sie Fragen zu den administrativen Abläufen haben?
ansprechpartner
projektberatung
- Siegmar Schröder
förderberatung
- Hanna Haeusler
förderberatung
- Angelique Huxol
- 0441 998796-26
Mo, Mi, Fr: 9:30 – 13:30 Uhr
Di, Do: 13:00 – 16:00 Uhr
presse spiegel #tcr
Fonds Darstellende Künste, Berlin, 13. September 2021
#TakeCareResidenzen – Rückblick auf ein erfolgreiches Förderprogramm
Fonds Darstellende Künste, Berlin, 23. April 2021
#TakeCareResidenzen – Residenzförderung als zukunftsweisendes Modell in den Freien Darstellenden Künsten
Fonds Darstellende Künste, Berlin, 13. September 2021
#TakeCareResidenzen – Rückblick auf ein erfolgreiches Förderprogramm
Badische Zeitung, 15. März 2021
Umdenken und neue Bündnisse: Was die freie Szene in Pandemie-Zeiten braucht
Süddeutsche Zeitung, 10. März 2021
Liebeskummer ohne Publikum